Edit 2023:
👉Alle Kantone bleiben auf den Zuschüssen aus dem Jahr 2022 sitzen. 👉Jura nimmt sein Gebäudeprogramm wieder auf
Subventionen für meine Wärmepumpe? Im Jahr 2023 steigen die Zuschüsse für Luft-Wasser-Wärmepumpen!
Kantonale, kommunale oder eidgenössische Subventionen?
Es gibt drei Arten von Zuschüssen, die bei der Finanzierung von energetischen Sanierungen helfen und somit die Rentabilität der Investition maximieren. Diese Zuschüsse sind entscheidend für die Senkung der Preis für die Installation einer Wärmepumpe.
Gemeinden bieten Zuschüsse an für den Ersatz von fossilen Brennstoffen oder einer direkten elektrischen Heizung durch erneuerbare Energien, wie z. B. eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, aber häufiger oder umfassender für eine Erdwärmepumpe.
Sie bieten auch von Fall zu Fall Unterstützung für photovoltaische Sonnenkollektoren oder für thermische Solaranlagen an. Man sollte sich auf ihrer Website informieren oder sie direkt in der technischen Abteilung anrufen und die Frage stellen.
Die Kantone haben klar definierte ProgrammeDie attraktivsten und beliebtesten sind der Programm GebäudeDie meisten von ihnen sind in den USA ansässig, wo es eine Vielzahl von Zuschüssen gibt.
Sie verlangen meist das Vorhandensein von Zertifikaten wie GSP oder PAC System Module, je nach Leistung ist dies aber nicht zwingend erforderlich. Schließlich auf BundesebeneEs handelt sich um das Pronovo-Programm, das je nach Fläche und installierter Spitzenleistung Zuschüsse gewährt.
Übersicht über alle Subventionen nach Kantonen und GAP-Typen
Kanton | Art der GAP | Bedingung | Höhe des Zuschusses |
---|---|---|---|
Waadt | Luft-Wasser | Leistung ≤ 50 kW | CHF 3'000 + CHF 400/kW |
Leistung > 50 kW (kollektiv) | CHF 13'000 + CHF 200/kW | ||
Bonus 1. Installation | CHF 3'000 + CHF 400/kW | ||
Geothermisch | Leistung ≤ 50 kW | CHF 3'000 + CHF 800/kW | |
Leistung > 50 kW (Mehrfamilienhaus) | CHF 23'000 + CHF 400/kW | ||
Bonus 1. Installation (Verteilung) | CHF 3'000 + CHF 400/kW | ||
Genf | Luft-Wasser | Leistung ≤ 50 kW | CHF 3'000 + CHF 400/kW |
Leistung > 50 kW (kollektiv) | CHF 13'000 + CHF 200/kW | ||
Bonus 1. Installation | CHF 3'000 + CHF 400/kW | ||
Geothermisch | Leistung ≤ 50 kW | CHF 3'000 + CHF 800/kW | |
Leistung > 50 kW (Mehrfamilienhaus) | CHF 23'000 + CHF 400/kW | ||
Freiburg | Luft-Wasser | Wärmeerzeugung | CHF 3'500 + CHF 150/kWth |
Heißes Wasser | CHF 1'000 (Pauschalbetrag) | ||
Erste Wärmeverteilungsanlage | CHF 8'000 + CHF 500/kWth, CHF 5'000/Wohnung | ||
Geothermisch | Bis zu 100 kWth | CHF 5'000 + CHF 300/kWth | |
Von 100 bis 250 kWth | CHF 27'000 + CHF 80/kWth | ||
Von 250 bis 500 kWth | CHF 2'400 + CHF 180/kWth | ||
Ab 500 kWth | CHF 42'400 + CHF 100/kWth | ||
Heißes Wasser | CHF 1'000 (Pauschalbetrag) | ||
Erste Wärmeverteilungsanlage | CHF 8'000 + CHF 500/kW, CHF 5'000/Wohnung | ||
Neuchâtel | Luft/Wasser | Pth < 500 kWth: 5.000 CHF + 250 CHF/kWth Pth >= 500 kWth: 45.000 CHF + 100 CHF/kWth | Luft/Wasser: 3.500 CHF + 150 CHF/kWth |
Boden/Wasser oder Wasser/Wasser | Pth < 500 kWth: 5.000 CHF + 250 CHF/kWth Pth >= 500 kWth: 45.000 CHF + 100 CHF/kWth | Suppl. 1. Installation eines Wärmeverteilungssystems: 2.000 CHF + 100 CHF/kWth | |
Jura | Luft/Wasser | Pth < 50 kWth: CHF 2'500 + CHF 100/kWth | Wärmepumpen nur mit Elektromotor |
Pth >= 50 kWth: CHF 2'500 + CHF 100/kWth | |||
Suppl. 1. Installation eines Wärmeverteilungssystems: CHF 3'000 + CHF 100/kWth | |||
Geothermisch | Nennwärmeleistung in kWth<br>Pth < 100 kWth: CHF 4'000 + CHF 100/kWth | Öl- oder Erdgasheizungen oder fest installierte elektrische Widerstandsheizungen | |
Von 100 bis 250 kWth: CHF 27'000 + CHF 80/kWth | Modulsystem-WPA erforderlich, sofern es für die installierte Nennwärmeleistung verwendet werden kann | ||
Von 250 bis 500 kWth: CHF 2'400 + CHF 180/kWth | Internationales (in der Schweiz anerkanntes) oder nationales Gütesiegel für Wärmepumpen sowie die Leistungsgarantie (zusammen mit dem Angebot) von EnergieSchweiz, erforderlich, wenn kein WP-Modulsystem für die installierte Nennwärmeleistung verfügbar ist. | ||
Ab 500 kWth: CHF 42'400 + CHF 100/kWth | Ordnungsgemäße Messung des Stromverbrauchs und der Wärmeerzeugung ab 100 kWth | ||
Suppl. 1. Installation eines Wärmeverteilungssystems: CHF 3'000 + CHF 100/kWth | Finanzieller Beitrag berechnet für eine installierte thermische Nennleistung von max. 50 Wth pro m2 ERS |
Wie hoch ist der Zuschuss in Waadt für eine Wärmepumpe?
Keine Veränderung zwischen 2022 und 2023
Für die Installation einer Luft-Wasser-Wärmepumpe als Ersatz für eine Öl- oder Gasheizung oder eine fest installierte Elektroheizung.
Beträge, die beim Austausch eines Gas- oder Ölkessels gewährt werden :
- Heizkessel (P < 20 kW) : CHF 5'000.-
- Heizkessel (P > 20 kW) : CHF 250.-/kW
Bewilligte Beträge bei Austausch einer elektrischen Heizung :
- Heizkessel (P < 20 kW) : CHF 7'500.-
- Heizkessel (P > 20 kW) : CHF 375.-/kW
Bei der Schaffung eines hydraulischen Versorgungsnetzes :
- Einzelne Wohnung : 10'000.- pauschal (zwischen 100 und 400 m2)
- Andere Zuordnungen : CHF 500.-/kW
Daten 2023. Achten Sie auf die Bedingungen.
Weitere Details finden Sie hier
Für die Installation einer Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe (geothermisch) als Ersatz für eine Öl- oder Erdgasheizung oder eine fest installierte elektrische Widerstandsheizung.
Beträge, die beim Austausch eines Gas- oder Ölkessels gewährt werden :
- Heizkessel (P < 20 kW) : CHF 15'000.-
- Heizkessel (P > 20 kW) : CHF 3000.- + 600.-/kW
Bewilligte Beträge bei Austausch einer elektrischen Heizung :
- Heizkessel (P < 20 kW) : CHF 22'000.-
- Heizkessel (P > 20 kW): CHF 4'000.- + 900.-/kW
Bei der Schaffung eines hydraulischen Versorgungsnetzes :
- Einzelne Wohnung : CHF 10'000.- pauschal (zwischen 100 und 400 m2)
- Andere Zuordnungen : CHF 500.-/kW
Daten 2023. Achten Sie auf die Bedingungen.
Weitere Details finden Sie hier
Grundlegende Bedingungen WP Luft Wasser
- Nur Wärmepumpen mit Elektromotor sind beitragsberechtigt.
- Die Anlage sollte als Hauptheizung genutzt werden.
- Die Anlage ersetzt eine Heizung, die hauptsächlich mit Heizöl oder Erdgas betrieben wird, oder eine fest installierte elektrische Widerstandsheizung.
- Leistung ≤ 15kW: Das PAC System Modul (effiziente Wärmepumpen mit System) muss installiert werden, -(www.wp-systemmodul.ch/fr-ch/).
- Leistung > 15kW: Die Leistungsgarantie von EnergieSchweiz sowie das internationale (in der Schweiz anerkannte) oder nationale Gütesiegel für Wärmepumpen müssen vorgelegt werden (www.pac.ch).
- Ab 100 kWth: Korrekte Messung des Stromverbrauchs und der Wärmeerzeugung.
- Die maximal geförderte Leistung beträgt 50 W/m2 Energiebezugsfläche für alle Gebäude mit Ausnahme von öffentlichen Hallenbädern und öffentlichen Sportanlagen.
- Die für die Berechnung der geförderten Leistung berücksichtigte Leistung ist die in Betriebspunkt A-7/W35 ermittelte Leistung.
- Der Zuschuss für den Aufbau eines Netzwerks wird nur bei der Erstinstallation eines hydraulischen Verteilungsnetzes für das gesamte Gebäude gewährt.
- Vorhandene Heizkörper sollten mit Thermostatventilen ausgestattet sein.
- Die Gebäude müssen eine GEAK-Klasse der Gebäudehülle zwischen A und E erreichen (gemäss Update 2023). Ausgenommen sind Gebäude in über 1000m Entfernung, die eine GEAK-Klasse der Gebäudehülle zwischen A und C erreichen müssen.
- Der GEAK muss in jedem Fall nach den Bauarbeiten erneut aktualisiert werden.
- Die Bereitstellung von Warmwasser während der Heizperiode muss ebenfalls durch die WP oder eine andere erneuerbare Energie (Solarthermie, WP-Boiler) erfolgen. Bei Wohngebäuden kann ein Bonus für die Schaffung einer Warmwasserverteilung gewährt werden.
Grundvoraussetzungen Geothermische WP
- Nur Wärmepumpen mit Elektromotor sind beitragsberechtigt.
- Die Anlage sollte als Hauptheizung genutzt werden.
- Die Anlage ersetzt eine Heizung, die hauptsächlich mit Heizöl oder Erdgas betrieben wird, oder eine fest installierte elektrische Widerstandsheizung.
- Die Anlage nutzt eine Wärmequelle, die von besserer Qualität ist als die Außenluft (Wärme aus dem Untergrund, Grundwasser, Seewasser, Wärme aus einem Eisspeicher usw.).
- Anlage ohne Wärmenetz (keine Leistungsbegrenzung) oder Anlage mit Wärmenetz, deren Nennwärmeleistung bis zu 200 kWth beträgt (Anlagen mit Wärmenetz, deren Wärmeleistung über 200 kWth liegt, werden mit der Maßnahme M18 gefördert).
- Leistung ≤15kW: Das PAC System Modul (effiziente Wärmepumpen mit System) muss installiert werden, (www.wp-systemmodul.ch/fr-ch/).
- Leistung > 15kW: Die Leistungsgarantie von EnergieSchweiz sowie das internationale (in der Schweiz anerkannte) oder nationale Gütesiegel für Wärmepumpen müssen vorgelegt werden (www.pac.ch).
- Für Erdwärmesonden: Qualitätssiegel für Unternehmen, die Erdwärmesonden bohren.
- Ab 100 kWth: Korrekte Messung des Stromverbrauchs und der Wärmeerzeugung.
- Die maximal geförderte Leistung beträgt 50 W/m2 Energiebezugsfläche für alle Gebäude mit Ausnahme von öffentlichen Hallenbädern und öffentlichen Sportanlagen.
- Die Leistung, die für die Berechnung der geförderten Leistung berücksichtigt wird, ist die Leistung, die durch die für das Qualitätssiegel verwendeten COPs (B0/W35) oder (W10/W35) bestimmt wird.
- Der Zuschuss für den Aufbau eines Netzwerks wird nur bei der Erstinstallation eines hydraulischen Verteilungsnetzes für das gesamte Gebäude gewährt.
- Vorhandene Heizkörper sollten mit Thermostatventilen ausgestattet sein.
- Bestehende Gebäude, die mit Heizöl oder Erdgas beheizt werden, müssen eine GEAK-Klasse der Gebäudehülle zwischen A und E erreichen (gemäss Update 2023).
- Der GEAK muss in jedem Fall nach den Bauarbeiten erneut aktualisiert werden.
- Die Bereitstellung von Warmwasser während der Heizperiode muss ebenfalls durch die WP oder eine andere erneuerbare Energie (Solarthermie, WP-Boiler) erfolgen. Bei Wohngebäuden kann ein Bonus für die Schaffung einer Warmwasserverteilung gewährt werden.
Zusätzliche Bedingungen Luft Wasser oder Geo
Bedingung | Details |
---|---|
Anwendbarkeit der Artikel 32 RLVLEne ff. | Bei der Schaffung eines hydraulischen Verteilungsnetzes gelten die Artikel 32 RLVLEne und folgende. |
Raum-für-Raum-Regelung | Der Einbau einer Einzelraumregelung ist vorgeschrieben. |
Isolierung der Leitungen | Die Leitungen müssen isoliert werden. |
Individuelle Heizkostenabrechnung für Mehrfamilienhäuser | Die Pflicht zur Erstellung einer individuellen Heizkostenabrechnung gilt für Mehrfamilienhäuser ab 5 Wohneinheiten. |
Grenze für die Summe der Potenzen | Die Summe der Leistungen der elektrischen Heizkörper der WP (einschließlich Backup) und des Heizspeichers darf 50% der Nennleistung der WP nicht überschreiten. |
Wie hoch ist der Zuschuss im Wallis für eine Wärmepumpe?
Keine Änderung auf 2023
Bedingungen für die Wärmeerzeugung
Bedingung | Details |
---|---|
Vollständige Installation | Anlage, die den gesamten Wärmebedarf deckt. |
Art der Heizung | Elektrische WP als Ersatz für eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung. |
Erforderliche Messgeräte | Messgeräte für die erzeugte Wärme und den verbrauchten Strom sind für alle Kategorien von Gebäuden außer Einfamilienhäusern erforderlich. |
PAC System-Modul erforderlich | PAC System-Modul erforderlich. |
Gütesiegel erforderlich | Qualitätssiegel (EHPA in der Schweiz anerkannt) für WP erforderlich (wenn WP System-Modul nicht verfügbar). |
Leistungsgarantie | Leistungsgarantie von EnergieSchweiz erforderlich (wenn PAC System-Modul nicht verfügbar). |
GEAK Plus erforderlich | GEAK Plus erforderlich, wenn Ersatz einer fossilen Heizung in einem Gebäude > 400 m². |
Zertifizierung Unternehmen | M-06: Qualitätszertifikat für Bohrunternehmen erforderlich. |
Zertifizierter GSP-Partner | PACs, die von einem einzigen "zertifizierten GSP-Partner" geplant, kontrolliert und in Betrieb genommen werden, ansonsten reduzierte Sätze von 30%. |
Höhe des Zuschusses | Für Einfamilienhäuser: CHF 9'000. Für Mehrfamilienhäuser: CHF 45.- /m² RES * fh. Höchstbetrag pro Gebäude: CHF 200'000.-. |
Bedingungen für die Wärmeverteilung
Bedingung | Details |
---|---|
Vollständige Installation | Anlage, die den gesamten Wärmebedarf deckt. |
Art der Heizung | Elektrische WP als Ersatz für eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung. |
Erforderliche Messgeräte | Messgeräte für die erzeugte Wärme und den verbrauchten Strom sind für alle Kategorien von Gebäuden außer Einfamilienhäusern erforderlich. |
PAC System-Modul erforderlich | PAC System-Modul erforderlich. |
Gütesiegel erforderlich | Qualitätssiegel (EHPA in der Schweiz anerkannt) für WP erforderlich (wenn WP System-Modul nicht verfügbar). |
Leistungsgarantie | Leistungsgarantie von EnergieSchweiz erforderlich (wenn PAC System-Modul nicht verfügbar). |
GEAK Plus erforderlich | GEAK Plus erforderlich, wenn Ersatz einer fossilen Heizung in einem Gebäude > 400 m². |
Zertifizierung Unternehmen | M-06: Qualitätszertifikat für Bohrunternehmen erforderlich. |
Zertifizierter GSP-Partner | PACs, die von einem einzigen "zertifizierten GSP-Partner" geplant, kontrolliert und in Betrieb genommen werden, ansonsten reduzierte Sätze von 30%. |
Weitere Details finden Sie hier
Wie hoch ist die Subvention im Kanton Genf für eine Wärmepumpe?
Keine Änderung auf 2023
Zuschuss für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe
Bedingung | Höhe des Zuschusses |
---|---|
Leistung ≤ 50kW | CHF 3'000 + CHF 400/kW |
Leistung > 50kW (kollektiv) | CHF 13'000 + CHF 200/kW |
Bonus 1. Installation | CHF 3'000 + CHF 400/kW |
Zuschuss für eine geothermische Wärmepumpe
Bedingung | Höhe des Zuschusses |
---|---|
Leistung ≤ 50kW | CHF 3'000 + CHF 800/kW |
Leistung > 50kW (Mehrfamilienhaus) | CHF 23'000 + CHF 400/kW |
Bonus 1. Installation (Verteilung) | CHF 3'000 + CHF 400/kW |
Bedingungen für Luft-Wasser-Wärmepumpen
Bedingung | Details |
---|---|
Geeignete Pumpen | Nur Wärmepumpen mit Elektromotor sind beitragsberechtigt. |
Hauptheizung | Die Anlage sollte als Hauptheizung genutzt werden. |
Bivalente Projekte | Bivalente Projekte werden von Fall zu Fall geprüft. |
Ersetzen der Heizung | Die Anlage ersetzt eine mit Heizöl oder Erdgas betriebene Heizung oder eine fest installierte elektrische Widerstandsheizung. |
PAC System-Module | Das Modulsystem-AWP muss installiert werden, sofern es mit der installierten Nennwärmeleistung kompatibel ist. |
Internationales Qualitätssiegel | Das internationale (in der Schweiz anerkannte) oder nationale Gütesiegel für Wärmepumpen muss vorgelegt werden (wenn kein PAC-Modulsystem). |
Leistungsgarantie | Die Leistungsgarantie (zusammen mit dem Angebot) von EnergieSchweiz muss vorgelegt werden (wenn kein KAP Modulsystem). |
Messung für P>100kW | Ab 100 kWth: Korrekte Messung des Stromverbrauchs und der Wärmeerzeugung. |
PACs, die für Netzwerke verwendet werden | Wärmepumpen, die als Quelle für Netzwerke genutzt werden, werden über die Maßnahme M-18 unterstützt. |
Maximale geförderte Leistung | Die maximal geförderte Leistung beträgt 50W pro m2 Energiebezugsfläche. |
Berechnung des Zuschusses | Die Leistung der WP, die für die Berechnung des Zuschusses verwendet wird, erfolgt unter den Bedingungen A-7 / W35. |
GSP-zertifizierter Installateur | Der Installateur muss GSP-zertifiziert sein. |
Aktive Verfolgung für P>50kW | Aktive Überwachung der Heizungsanlage, wenn P>50kW. |
Bedingungen für geothermische Wärmepumpen
Bedingung | Details |
---|---|
Geeignete Pumpen | Nur Wärmepumpen mit Elektromotor sind beitragsberechtigt. |
Installation ohne Heizungsnetz | Anlage ohne Wärmenetz (keine Leistungsbegrenzung) oder Anlage mit Wärmenetz, deren thermische Nennleistung bis zu 200 kWth beträgt (Anlagen mit Wärmenetz, deren thermische Leistung über 200 kWth liegt, werden mit der Maßnahme M-18 gefördert). |
Hauptheizung | Die Anlage sollte als Hauptheizung genutzt werden. |
Bivalente Projekte | Bivalente Projekte werden von Fall zu Fall geprüft. |
Ersetzen der Heizung | Die Anlage ersetzt eine mit Heizöl oder Erdgas betriebene Heizung oder eine fest installierte elektrische Widerstandsheizung. |
PAC System-Module | Das Modulsystem-AWP muss installiert werden, sofern es mit der installierten Nennwärmeleistung kompatibel ist. |
Qualitätssiegel für das Bohren von Erdwärmesonden | Für Erdwärmesonden: Qualitätssiegel für Unternehmen, die Erdwärmesonden bohren. |
Internationales Qualitätssiegel | Das internationale (in der Schweiz anerkannte) oder nationale Gütesiegel für Wärmepumpen muss vorgelegt werden (wenn kein PAC-Modulsystem). |
Leistungsgarantie | Die Leistungsgarantie (zusammen mit dem Angebot) von EnergieSchweiz muss vorgelegt werden (wenn kein KAP Modulsystem). |
Kein Frostschutzmittel | Es darf kein Frostschutzmittel (Glykol o. Ä.) vorhanden sein. |
Starttemperatur | Die Vorlauftemperatur der Heizungsverteilung beträgt maximal 35°C für Fußbodenheizungen und 50°C für Heizkörper (Ausnahmen können für Projekte zugelassen werden, die an Wärmenetze gekoppelt sind, wobei der Zuschuss von Fall zu Fall festgelegt wird). |
Messung für P>100kW | Ab 100 kWth: Korrekte Messung des Stromverbrauchs und der Wärmeerzeugung. |
PACs, die für Netzwerke verwendet werden | Wärmepumpen, die als Quelle für Netzwerke genutzt werden, werden über die Maßnahme M-18 unterstützt. |
Maximale geförderte Leistung | Die maximal geförderte Leistung beträgt 50W pro m2 Energiebezugsfläche. |
Berechnung des Zuschusses | Die Dimensionierung der WP und der Sonden sowie die Berechnung der Förderung erfolgt unter den Bedingungen B0 / W35. |
GSP-zertifizierter Installateur | Der Installateur muss GSP-zertifiziert sein. |
Aktive Verfolgung für P>50kW | Aktive Überwachung der Heizungsanlage, wenn P>50kW. |
Besondere Bedingungen für Wasser-Wasser-Wärmepumpen
Bedingung | Details |
---|---|
Wärmequelle | Die Anlage nutzt eine Wärmequelle, die von besserer Qualität ist als die Außenluft (Wärme aus Grundwasser, Seewasser usw.). |
Temperatur der Quelle | Quelle immer über 5°C. |
Positive Stellungnahme des OCEN | Diese Anträge auf Unterstützung müssen von OCEN vor der Einreichung des Förderantrags positiv vorbesprochen werden. |
Wie hoch ist die Subvention im Kanton Freiburg für eine Wärmepumpe?
2023 bleibt man auf den Werten von 2022, die im Vergleich zu 2021 leicht gesunken waren.
Zuschuss für die Luft-Wasser-Wärmepumpe
Bedingung | Details |
---|---|
Wärmeerzeugung | Heizung: CHF 3'500.- + 150.- / kWth |
Warmwasser: CHF 1'000.- (Pauschalbetrag) | |
Verteilung von Wärme | Erste Wärmeverteilungsanlage: CHF 8'000.- + 500.- / kWth. CHF 5'000/Wohnung. |
Bedingungen für die Luft-Wasser-Wärmepumpe | Installation in einem Gebäude, dessen Gebäudehülle mindestens der Klasse E des GEAK® entspricht |
PAC-Modulsystem erforderlich (bis 15 kWth) | |
Leistungsgarantie von EnergieSchweiz erforderlich (ab 15 kWth) | |
In der Schweiz anerkanntes Qualitätssiegel für die GAP erforderlich | |
Finanzieller Beitrag berechnet für eine Leistung von maximal 50 Wth pro m2 SRE |
Zuschuss für geothermische Wärmepumpen
Im Jahr 2023 keine Neuigkeiten im Vergleich zu 2022
Kategorie des Zuschusses | Höhe des Zuschusses |
---|---|
Wärmeerzeugung - Heizung | Bis 100 kWth: CHF 5'000.- + 300.- / kWth Von 100 bis 250 kWth: CHF 27'000.- + 80.- / kWth Von 250 bis 500 kWth: CHF 2'400.- + 180.- / kWth Ab 500 kWth: CHF 42'400.- + 100.- / kWth |
Wärmeerzeugung - Warmwasser | CHF 1'000.- (Pauschalbetrag) |
Verteilung von Wärme | Erste Wärmeverteilungsanlage: CHF 8'000.- + 500.-/kW. CHF 5'000.- pro Wohnung. |
Bedingungen für die geothermische WP :
Bedingung | Details |
---|---|
Vollständige Installation | Installation in einem Gebäude, dessen Gebäudehülle mindestens der Klasse E des GEAK® entspricht |
PAC System-Modul erforderlich | PAC-Modulsystem erforderlich (bis 15 kWth) |
Leistungsgarantie erforderlich | Leistungsgarantie von EnergieSchweiz erforderlich (ab 15 kWth) |
Gütesiegel erforderlich | In der Schweiz anerkanntes Qualitätssiegel für die GAP erforderlich |
Maximale geförderte Leistung | Finanzieller Beitrag berechnet für eine Leistung von maximal 50 Wth pro m2 SRE |
Zertifikat für Bohrunternehmen erforderlich | Qualitätszertifikat des Bohrunternehmens erforderlich, oder falls kein Zertifikat vorliegt, Bohrprotokoll nach SIA 384/6 von einem/einer diplomierten Geologen/in vorlegen |
Wie hoch ist die Subvention im Kanton Neuenburg für eine Wärmepumpe?
Keine Veränderungt im Vergleich zu 2022
Hier ist die geforderte Tabelle:
Bedingung | Details |
---|---|
Art der Heizung | Luft-Wasser-, Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe |
Zuschuss | Luft Wasser: 3.500 CHF + 150 CHF/kWth Boden/Wasser oder Wasser/Wasser : Pth < 500 kWth: 5.000 CHF + 250 CHF/kWth, Pth >= 500 kWth: 45.000 CHF + 100 CHF/kWth Suppl. Erstinstallation eines Wärmeverteilungssystems: 2.000 CHF + 100 CHF/kWth |
Geförderte Leistung | Max 50 W/m2 SRE |
Bedingungen | Ersatz für eine fest installierte Öl-, Gas- oder Elektroheizung mit Widerstand. Die Anlage muss als Hauptheizung verwendet werden. Nur Wärmepumpe mit Elektromotor. |
Anforderungen | Einhaltung der Luftreinhalteverordnung (LRV). Qualitätslabel Holzenergie Schweiz. Leistungsgarantie EnergieSchweiz. Anwendung des QM Holzheizungen für Anlagen >= 200 kW mit oder ohne Netz. |
Wie hoch ist die Subvention im Kanton Jura für eine Wärmepumpe?
2023 Wiederaufnahme der Wärmepumpensubventionen
Subvention WP Luft Wasser
Objekt | Bedingungen |
---|---|
Art des Motors | Wärmepumpe nur mit Elektromotor |
Ersetzte Heizungsart | Öl- oder Erdgasheizung oder fest installierte elektrische Widerstandsheizung |
Deckung des Wärmebedarfs | Anlage, die den gesamten Wärmebedarf für die Beheizung des Gebäudes und die Warmwasserbereitung decken soll. |
PAC System-Modul erforderlich | Modulsystem-WPA erforderlich, sofern es für die installierte Nennwärmeleistung verwendet werden kann |
Gütesiegel erforderlich | Internationales (in der Schweiz anerkanntes) oder nationales Gütesiegel für Wärmepumpen sowie die Leistungsgarantie (zusammen mit dem Angebot) von EnergieSchweiz, erforderlich, wenn kein WP-System-Modul für die installierte Nennwärmeleistung verfügbar ist. |
Messung des Stromverbrauchs und der Wärmeerzeugung | Erforderlich ab 100 kWth |
Subventionsbetrag | CHF 2'500.- + CHF 100.-/kWth |
Zusätzlicher Beitrag für die allererste Installation eines hydraulischen Wärmeverteilungssystems | CHF 3'000.- + CHF 100.-/kWth |
Zusätzliche Bedingung | Der finanzielle Beitrag wird für eine installierte thermische Nennleistung von max. 50 Wth pro m2 ERS berechnet. |
Zuschüsse Geothermische Wärmepumpe :
Objekt | Bedingungen |
---|---|
Bedingungen für Förderbeiträge | |
Nur Wärmepumpen mit Elektromotor sind beitragsberechtigt | |
Anlage ohne Wärmenetz (keine Leistungsbegrenzung) oder Anlage mit Wärmenetz mit einer Nennwärmeleistung von bis zu 200 kWth | |
Die Anlage ersetzt eine mit Heizöl oder Erdgas betriebene Heizung oder eine fest installierte elektrische Widerstandsheizung. | |
Die Anlage muss den gesamten Wärmebedarf für die Beheizung des Gebäudes und die Warmwasserbereitung decken können. | |
Die Anlage nutzt eine Wärmequelle, die von besserer Qualität ist als die Außenluft (Wärme aus dem Untergrund oder Grundwasser, Wärme aus einem Eisspeicher usw.). | |
Das Modulsystem-PAC ist erforderlich, sofern es für die installierte Nennwärmeleistung verwendet werden kann. | |
Falls kein WP-Modulsystem für die installierte Nennwärmeleistung verfügbar ist, muss das internationale (in der Schweiz anerkannte) oder nationale Gütesiegel für Wärmepumpen sowie die Leistungsgarantie (zusammen mit dem Angebot) von EnergieSchweiz vorgelegt werden | |
Für Erdwärmesonden: Gütesiegel für Unternehmen, die Erdwärmesonden bohren | |
Ab 100 kWth: Korrekte Messung des Stromverbrauchs und der Wärmeerzeugung | |
Für Sondenfelder ist ein Thermal Response Test vorgeschrieben. Er muss von einem Fachmann interpretiert werden, der die Anlagen entsprechend den Testergebnissen dimensioniert. | |
Referenz | Nennwärmeleistung in kWth |
Beitragssatz | CHF 4'000.- + CHF 100.-/kWth |
Zusätzlicher Beitrag für die allererste Installation eines hydraulischen Wärmeverteilungssystems | CHF 3'000.- + CHF 100.-/kWth |
Zusätzliche Bedingung | Der finanzielle Beitrag wird für eine installierte thermische Nennleistung von max. 50 Wth pro m2 ERS berechnet. |
Nach seinem Studium als Maschinenbauingenieur stieg Julian in die Klimatechnik im Jahr 2009. Nachdem er seine Erfahrungen in der Belüftungund dann in der Heizung bei den größten Herstellern deutscher Herkunft, wird er Unternehmer in den erneuerbare Energien und insbesondere Spezialist für die Wärmepumpe und Sonnenkollektoren Photovoltaikanlagen für dieLebensraum individuell.